Doppelte Buchhaltung in öffentlichen Institutionen (2024)

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News 24.06.2024 Doppelte Buchhaltung (Doppik)

Doppelte Buchhaltung in öffentlichen Institutionen (1)

Prof. Dr. Stefan Müller ABWL, insb. Rechnungslegung / Wirtschaftsprüfungswesen d. HSU, Hamburg

Doppelte Buchhaltung in öffentlichen Institutionen (2)

Das IDW hält in seinem neuen Trendwatch Positionspapier ein flammendes Plädoyer für die Doppelte Buchhaltung in öffentlichen Institutionen. Mithilfe der Doppik ließen sich nach Auffassung des IDW die Ansätze der politischen Parteien wie die Forderungen nach soliden Staatsfinanzen, eine nachhaltige, generationengerechte Haushaltswirtschaft und die Erhaltung der staatlichen Handlungsfähigkeit sehr gut umsetzen.

Kameralistik bei Ländern und Bund weiterhin vorherrschend

Die Diskrepanz zwischen den Rechnungslegungsanforderungen der Privatwirtschaft und denen der öffentlichen Verwaltungen sind immens. Während eine strenge Buchführungspflicht nach HGB für alle Kaufleute mit Ausnahme der in § 241a HGB analog zur Abgabenordnung definierten sehr kleinen Einzelkaufleute besteht, herrschen bei Ländern und Bund weiterhin die Regeln der Kameralistik mit einer Ausgabebezogenen Betrachtung. Die Versuche, nach der Jahrtausendwende zumindest in den Kommunen die Vorteile der doppelten Buchführung (Doppik) zu verankern, scheiterten in einigen Ländern komplett, da dort weiterhin die Kameralistik möglich ist, in vielen anderen Ländern an überzogenen Erleichterungen, die eine Entwertung der generierten Informationen zur Folge hatte.

Entwicklungen auf internationaler und europäischer Ebene, eine Abbildung öffentlicher Institutionen in Anlehnung an internationale Rechnungslegungsstandards zu gestalten – Stichwort sind hier International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) und European Public Sector Accounting Standards (EPSAS) – wird von offizieller deutscher Seite die kalte Schulter gezeigt. Teilweise gerade von denjenigen, die mehr Transparenz etwa im Rahmen der Staatsschuldenkrise von anderen EU-Staaten angemahnt hatten.

IDW-Positionspapier: Wechsel vom kameralen Rechnungswesen zur Doppik empfohlen

Das IDW nimmt sich in seinem neuen Trendwatch Positionspapier zum Thema „Schuldenbremse und nachhaltige Haushaltswirtschaft“ dieser Problematik in überzeugender Weise an. Es wird darauf hingewiesen, dass die aktuelle Debatte um eine Neuausrichtung der Schuldenbremse zwar notwendig ist, aber zu kurz greift: Vielmehr sollte der öffentliche Sektor grundsätzlich einen Wechsel vom kameralen Rechnungswesen, das lediglich Zahlungsströme abbildet, zu einer Doppik erwägen.
Das IDW betont, dass es wichtig ist, sich über das wirkliche Ausmaß der wirtschaftlichen Belastung der öffentlichen Haushalte bewusst zu werden. Nur auf Basis einer vollständigen Erfassung von öffentlichem Vermögen und Schulden mithilfe der Doppik könne die nachhaltige Steuerung der Haushaltswirtschaft optimal gelingen.

Die Vorteile der doppelten Buchführung für den öffentlichen Sektor

Die doppelte Buchführung für den öffentlichen Sektor bietet zahlreiche Vorteile:

  • Als ein konzeptionell in sich geschlossenes System lassen sich Vermögen und Schulden systematisch und vollständig erfassen.
  • Ressourcenaufkommen und -verbrauch werden konsistent abgebildet – eine Grundvoraussetzung für eine adäquate Selbstinformation und Steuerung.
  • Das gesamte Verwaltungshandeln lässt sich im Gesamtabschluss abbilden, der einen Überblick über alle Aktivitäten der öffentlichen Hand liefert.
  • Der Investitionsbegriff in der Doppik hilft durch seine Unterscheidung in investive und konsumtive Ausgaben bei der klaren Abgrenzung künftiger Ausgaben.

Mithilfe der Doppik ließen sich nach Auffassung des IDW die Ansätze der politischen Parteien wie die Forderungen nach soliden Staatsfinanzen, eine nachhaltige, generationengerechte Haushaltswirtschaft und die Erhaltung der staatlichen Handlungsfähigkeit sehr gut umsetzen. Dem ist nichts hinzuzufügen und würde ggf. auch die zunehmende Empörung über immer neue Bürokratiepflichten in der Privatwirtschaft mildern, wenn die Politik hier mit gutem Beispiel für Transparenz voranginge.

Zum IDW Trendwatch-Papier:

IDW Positionspapier – Schuldenbremse und Nachhaltige Hauswirtschaft

Schlagworte zum Thema: Doppik, Öffentliche Verwaltung

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    Doppelte Buchhaltung in öffentlichen Institutionen (2024)

    FAQs

    Doppelte Buchhaltung in öffentlichen Institutionen? ›

    Internationale Organisationen empfehlen nachdrücklich, öffentliche Haushalte von der klassischen kameralen Buchführung auf die doppelte Buchführung (Doppik) umzustellen. Doppische Haushalte sollen den Wertverzehr der öffentlichen Infrastruktur offenlegen und die implizite Verschuldung sichtbar machen.

    Wer ist verpflichtet eine doppelte Buchhaltung zu führen? ›

    Wann ist doppelte Buchführung vorgeschrieben? Zur Bilanzierung und damit zur doppelten Buchführung verpflichtet bist du, wenn: du eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) hast ODER. dein Umsatz in zwei aufeinanderfolgenden Jahren 700.000 Euro überschreitet oder in einem Jahr 1.000.000 Euro.

    Welche Unternehmen müssen keine doppelte Buchhaltung führen? ›

    Wer muss keine doppelte Buchführung machen? Bist du Freiberufler*in, selbstständig oder hast ein Kleinunternehmen und bist nicht im Handelsregister eingetragen, bist du von der Pflicht der doppelten Buchführung befreit.

    Wer ist von der doppelten Buchführung befreit? ›

    Eingetragene Kaufleute können sich von der doppelten Buchführung befreien lassen, wenn sie in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren Umsätze unter 600.000€ und Überschüsse unter 60.000€ erzielt haben.

    Was gehört alles zur doppelten Buchführung? ›

    Die doppelte Buchführung (auch: "doppelte Buchhaltung" oder "Doppik") ist eine bestimmte Form der Buchführung, bei der jeder Geschäftsvorfall zweifach erfasst wird. Ein Buchungssatz beinhaltet dabei prinzipiell eine Buchung in Soll und Haben sowie die Buchung auf zwei verschiedene Konten (Konto und Gegenkonto).

    Was ist kommunale Buchführung? ›

    Das kommunale Rechnungswesen (Doppik) basiert auf einem aus drei Komponenten bestehenden Rechnungskonzept und ist integriert in das gesamte kommunale Rechnungs- und Steuerungskonzept. Die der Haushaltsbewirtschaftung zugrunde liegende Buchführung und Zahlungsabwicklung mündet in den Jahresabschluss.

    Sind Vereine zur doppelten Buchführung verpflichtet? ›

    Eine Bilanzierung und doppelte Buchführung ist nur für Vereine verpflichtend, welche mehr als 60.000 Euro p.a. Gewinn oder über 600.000 Umsatz machen. Der Verein muss außerdem Belege vorlegen können, dass seine Gelder und Gegenstände gemäß dem Vereinszweck und gemäß AO § 55 Absatz 1 Satz 5 zeitnah verwendet werden.

    Was bedeutet kommunale Doppik? ›

    Die kommunale Doppik basiert auf dem Drei-Komponenten-Modell aus Vermögens-, Ergebnis- und Finanzrechnung. In der Vermögensrechnung werden wie in einer Bilanz die Mittelverwendung auf der Aktivseite und die Mittelherkunft auf der Passivseite gezeigt.

    Wer kann sich von der Buchführungspflicht befreien lassen? ›

    Befreiung von der Buchführungspflicht

    Befreit von der Buchführung sind Einzelkaufleute, die an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren nicht mehr als 600.000 Euro Umsatzerlöse und 60.000 Euro Jahresüberschuss aufweisen (§ 241a HGB).

    Was ist der Unterschied zwischen einfacher und doppelter Buchführung? ›

    Was ist der Unterschied zwischen einfacher und doppelter Buchführung? Während bei der einfachen Buchführung alle Einnahmen und Ausgaben chronologisch in einer einzigen Übersicht aufgeführt werden, werden bei der doppelten Buchführung alle Einnahmen und Ausgaben zweimal erfasst.

    Welche Unternehmen müssen nicht bilanzieren? ›

    Einzelunternehmen müssen keine Bilanz erstellen, sofern sie einen jährlichen Umsatz von 600.000,00 Euro nicht überschreiten und der Jahresgewinn nicht über 60.000,00 Euro liegt. Für Einzelunternehmen richtet sich die Bilanzierungspflicht größtenteils nach den Steuergesetzen.

    Ist eine KG zur doppelten Buchführung verpflichtet? ›

    Kriterien der Verpflichtung zur doppelten Buchführung

    Die GmbH (sowie die GmbH & Co. KG), die KG, die OHG, die UG und die AG unterliegen allesamt der doppelten Buchführungspflicht. Jedes Unternehmen, das im Handelsregister eingetragen ist, muss doppelte Bücher führen.

    Warum heißt es doppelte Buchführung? ›

    Jeder Geschäftsvorfall wird auf zwei verschiedenen Konten erfasst – Konto und Gegenkonto. Daher kommt auch die Bezeichnung „doppelte“ Buchführung. Der Geschäftsvorfall wird auf einem Konto im Soll und auf dem anderen im Haben gebucht. Man spricht daher auch von der Soll- und Haben-Buchführung.

    Wer muss keine doppelte Buchführung führen? ›

    Freiberufler müssen ebenfalls keine doppelte Buchführung erstellen. Gewerbetreibende, die über den Umsatzgrenzen liegen, sind buchführungspflichtig und müssen anstelle einer Überschussrechnung zur Gewinnermittlung einen Betriebsvermögensvergleich erstellen.

    Wie führe ich eine doppelte Buchhaltung? ›

    Basis der doppelten Buchführung ist die Bilanzrechnung, bei der man mit Bestandskonten arbeitet. Dabei erfassen Sie die aktuelle Finanzlage Ihrer Firma nach unterschiedlichen Kostenplänen, einmal am Anfang eines Geschäftsjahres und wieder an dessen Ende. Sie werden dann zusammengeführt und miteinander verglichen.

    Was ist der Unterschied zwischen Einnahmen Ausgaben Rechnung und doppelte Buchhaltung? ›

    Bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erfasst man nur den Geldfluss zum Zeitpunkt der Zahlung (Zufluss-Abfluss-Prinzip). Im Unterschied zur doppelten Buchführung gibt es keine doppelte Erfassung. Durch Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben ergibt sich der Gewinn oder Verlust.

    Wer ist verpflichtet eine Buchhaltung zu führen? ›

    In Deutschland gilt die Pflicht zur Buchführung für Unternehmen und Selbstständige mit einem Umsatz von mehr als 600.000 Euro im Jahr. Unternehmen und Selbstständige mit einem geringeren Umsatz können eine vereinfachte Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) führen.

    Wer ist von der Buchführungspflicht ausgenommen? ›

    Die Befreiung von der Buchführungspflicht gilt ausdrücklich nur für Einzelkaufleute und nicht für Personen- oder Kapitalgesellschaften. An zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen dürfen die Jahresabschlüsse folgende Schwellenwerte nicht überschreiten: 600.000 Euro Umsatzerlöse und 60.000 Euro Gewinn.

    Wer ist nicht zur Buchführung verpflichtet? ›

    Dieses besagt: Wenn Sie in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren weniger als 600.000 EUR Umsatz machen und Ihr Jahresüberschuss weniger als 60.000 EUR beträgt, sind Sie von der Buchführungspflicht befreit.

    Wer ist verpflichtet Bilanzen zu erstellen? ›

    Als Einzelunternehmer gelten voll haftende Kaufleute und Kleingewerbetreibende. Sie sind bilanzierungspflichtig, wenn der Grenzwert für den jährlichen Umsatz mehr als 800.000 Euro oder den Jahresgewinn mehr als 80.000 Euro beträgt. Die Bilanzierungspflicht richtet sich hauptsächlich nach den geltenden Steuergesetzen.

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